Die Hieve

Die Hieve – das „Kleine Meer“ – die betaute Wiese der Meerfahrer –  unser Segelrevier;  sowie:  die Entwicklung des Wassersportvereins Emden von 1930 e.V. an der Hieve

Die Hieve ist weit mehr als nur ein Gewässer – sie ist Lebensraum, Erholungsort und ein Stück Heimatgeschichte.
In dieser Chronik findest du spannende Einblicke in ihre Entstehung, die Entwicklung des Vereins und das Leben rund um die Meerhäuser. Eine Zusammenfassung aus verschiedensten Quellen von Jürgen Brucke.

Wie alles begann

Die Ursprungsgeschichte unserer Meere begann im Zeitalter der Eiszeiten vor ca. 400.000 Jahren, mit der Entstehung des Geestlandes, bestehend aus Ablagerungen der vom Gletscher-eis bewegten Geröllmassen mit unterschiedlichster Körnung, von Sand aus dem damals verlandeten, eisüberdeckten Nordseegrund, bis hin zu großen Gesteinsbrocken aus dem norwegi-schen Gebirgsmassiv. Nach Abschmelzen dieser Eismassen und Anstieg des Meeresspiegels bildete der Geestrand die Begrenzung der Sturmfluten der Nordsee. Diese Sturmfluten schwemmten in Jahrhunderten in ihrem Auslaufbereich große Massen Sand und Schlick und Pflanzenreste in unterschiedlicher Schichtung, welche bei normalen Gezeitenständen trocken fielen. So entstanden die dem Geestrand vorgelagerten Marschen.

Durch Absenkung des Meeresspiegels ergab sich eine seeseitige Verlagerten der Überflutungsbereiche samt ihren Ablagerungen. So erklärt sich, dass die am Geestrand gelegenen Marschen häufig tiefer liegen, als die neueren, die heutigen Küstenmarschen. Diese tiefer ge-legenen Bereiche werden auch als Shietland bezeichnet.

Wasser, das aus den Hochmooren der Geest in das Sietland floss, konnte nur schwerlich ab-fließen, weil sowohl Geest als auch Küstenmarsch höher lagen. Der tiefste Teil des Sietlandes liegt am Geestrand. Im Sietland bildeten sich oft ausgedehnte Niedermoore, mit zum Teil offenen Wasserflächen; es entstanden Seen bzw. die „Meere“.

WVE EMDEN: Geestbereich mit Hochmooren, Küsten- und Flussmarschen.

Die braunen Gebiete zeigen den Geestbereich mit Hochmooren, die grünen Flächen die Küsten- und Flussmarschen.

Es gab ursprünglich über 100 dieser Meere in Ostfriesland, deren Formen und Ausdehnungen sich unter Wind- und Welleneinfluss in Form von Uferabbrüchen und Anlandungen ständig verändert haben. Die meisten von ihnen sind infolge Grundwasserabsenkung inzwischen ver-landet. Nach Verschilfung dieser Bereiche bildeten sich häufig Erlen- und Weiden-Bruchland, deren Beseitigung mit der menschlichen Besiedlung und der zunehmenden Nutzbarmachung des Landes durch Ackerbau und Viehzucht erfolgte.

Die Marsch-Veränderungen verringerten sich erst mit dem Bau durchgehender Deichlinien im 13.Jahrhundert. Im Zuge der Schaffung eines durch den Deichbau notwendigen Entwässerungssystems zur Ableitung des Oberflächenwassers wurden die „Meere“ als Wasser-Sammelbecken durch Kanäle untereinander und mit den Siel- und Pumpstationen in den Dei-chen verbunden. Hierbei nutzte man häufig die in den Marschen vorhandenen Priel-Verläufe.

Das „Große Meer“ ist mit 450 ha die größte noch heute vorhandene Wasserfläche aus jener Zeit in Ostfriesland. Im Mittel ist es nicht tiefer als 1 Meter.

Über Kanäle und Tiefs ist das „Große Meer“ mit der südwestlich gelegenen, 126 ha großen“Hieve“ – unserem Kleinen Meer – und dem nordwestlich gelegenen „Loppersumer Meer“ miteiner Ausdehnung von 26 ha, direkt verbunden. Diese Kanäle dienten auch als Transport – heute überwiegend als Wasserwanderwege.

Diese Meere sind fast vollständig von Röhrichtgürteln (Schilfrohr oder Reet) unterschiedlicher Breite umgeben, in dem eine vielfältige Vogelwelt zu Hause ist. Auf ihrem weiten Flug aus den nordischen Brutgebieten in den warmen Süden nutzen viele Vogelarten diese Meere als Rastplätze oder überwintern zunehmend an den Ostfriesischen Binnenmeeren. Die Fisch-arten Aale, Rotfedern, Zander, Karpfen, Hechte und Brassen leben in den Meeren.

WVE EMDEN: Die Hieve-großes Meer im frühen 9:10. Jh. und hohen 12:13.Jh.

Es gibt sichere Anzeichen, dass weite Gebiete des heutigen Großen Meeres im frühen (9/10. Jh.) und hohen (12/13. Jh.) Mittelalter besiedelt waren. Bei archäologischen Untersuchungen wurden 100 Tongefäße aus o. a. Zeit gefunden. Weiterhin wurden Findlinge, Backsteintrümmer und ein alter durch den See führender Knüppel-Weg entdeckt. Kontinuierliche wirtschaftliche Nutzung der Hieve durch Riepster Fischer und Jäger, auch mit segelnden Fahrzeugen erfolgte ab dem Mittelalter, jedoch ohne schriftliche Überlieferungen.

Das Jahr 1828 brachte an der zu Emden gelegenen Seite, am Hieve-Kanal „Kurzes Tief“, die Errichtung des Hofes „Neuburg“ durch Hinderk Köhnemann, mit Schankbetrieb in der mit Butzen ausgestatteten „guten Stube“, welcher später von Sohn Hilko mit Ehefrau Rewenda übernommen wurde. Ich durfte Beide noch kennen lernen. In guten Zeiten zählten zum Besitz des Landwirts, Jägers und Fischers Köhnemann u.a. 600 bis 700 zahme Enten; in den September-Nächten wurde zentnerweise Aal gefangen; ein Entwässerungsverband war noch nicht existent; in den nassen Jahreszeiten war der Hof von Wasserflächen umgeben, Besucher banden ihre Jüllkes an den Ringen neben der Haustür fest.

Erste benannte „Meerfahrer“ wurden in der zweiten Hälfte 1800 wie folgt verzeichnet:

  • der 1809 geb. Hinderk Sikken Barghoorn und sein 1839 geb. Sohn Nikolaus Everhardus Barghoorn aus Emden;
  • ab den 80-iger Jahren in 1800 weitere Freizeitsegler, u.a. der Lokomotivführer Schulze
  • ab 1904 befuhr u.a. der Emder Henry Rasmussen, der spätere Mitinhaber der Bremer Jachtwerft Abeking & Rasmussen, mit selbstentworfenen Segelfahrzeugen das Große u. Kleine Meer.

Auch nach der Jahrhundertwende gab es nur vereinzelt Freizeitsegler am Kleinen Meer, doch zu Beginn 1900 erfolgte eine rasche Zunahme des Bootsverkehrs, ausgelöst u.a. durch Aktivitäten der Emder Boots-Verleihfirmen Bowitz & Hinderks: Man ruderte bis zum „Heikeschloot“ oder zog sein Boot per Leine durch das „Trecktief“ zum Meer oder segelte, sofern möglich dorthin, wobei am „Kurzen Rack“ die Klappbrücke durch einen Knecht des Hofes Tütelborg für einen Groschen in den an einer Stange gehaltenen Klingelbeutel geöffnet wurde.

WVE EMDEN - BRÜCKE TÜDELBORG UM 1930

Auch nach der Jahrhundertwende gab es nur vereinzelt Freizeitsegler am Kleinen Meer, doch zu Beginn 1900 erfolgte eine rasche Zunahme des Bootsverkehrs, ausgelöst u.a. durch Aktivitäten der Emder Boots-Verleihfirmen Bowitz & Hinderks: Man ruderte bis zum „Heikeschloot“ oder zog sein Boot per Leine durch das „Trecktief“ zum Meer oder segelte, sofern möglich dorthin, wobei am „Kurzen Rack“ die Klappbrücke durch einen Knecht des Hofes Tütelborg für einen Groschen in den an einer Stange gehaltenen Klingelbeutel geöffnet wurde.

icon - WELLEN -WVE EMDEN

1908 erfolgte die Gründung des „Emder Segel-Vereins“, allerdings als ein Verein für Außensegler.

Die Außensegelei war zur Zeit der ESV-Gründung schon lange fester Bestandteil an Ems und Küste. Schon mehr als zwanzig Jahre veranstaltete beispielsweise der Segel- und Ruderverein „Boreas“ in Ditzum Segel-und Ruderregatten auf der Ems vor Ditzum, zu denen hunderte wassersportbegeisterter Ostfriesen aus allen Teilen des Landes, bis hin zum Regierungspräsidenten, aber besonders auch aus Emden, auf extra dafür eingesetzten Dampffähren strömten.

Jeder zweite Emder gehörte einer alten Schifferfamilie an. Was sollte da beim Ausklang der beruflichen Segelschiffszeit mehr anhängen als der Segelsport, wie man ihn in Ditzum und bei den Pfingsterfeesten in Delfzijl miterleben konnte.

Also war die Gründung des „Emder Segel-Vereins“, nachdem bereits zwei Jahre zuvor der erste „Emder Ruderverein“ entstanden war, ein überfälliges Zeitereignis, welches jedoch ei-nen ganz bestimmten Focus des Segelsportes verfolgte, welcher sich auch aus der Zusammensetzung der Gründungsväter ableiten lässt.

Der Vorläufer des „Emder Segel-Vereins“ war übrigens der im Jahre 1903 vom Jachtkonstrukteur Henry Rasmussen gegründete Werft-Segelclub, dem nur Angehörige der Nordseewerke angehörten.

Von Anfang an waren die Interessen des ESV und seiner Mitglieder geteilt zwischen Buten und Binnen. Die unmittelbare Anregung zur Vereinsgründung kam von einem zugereisten Ostsee-Segler und Inhaber der Eisenwarenhandlung Feenders & Wolters, Peter Haut, doch die Leitung der Gründungsversammlung führte der Lebensmittelhändler Nanno Dreesmann, ein Meerfahrer. Als einige ESV-Mitglieder mit ihren Booten 1910 bei Köhnemann angelegt hat-ten, zählte August van Hoorn auf dem Kleinen Meer zehn Segelboote und meinte ob solchen Massenbetriebes: „Nu kummt Jan un all Mann!“ Er ahnte nicht, dass sich dort zwanzig Jahre später bis an 300 Wasser-Fahrzeuge aller Art tummeln würden.

WVE EMDEN: wasserbegeisterte Zeltnutzer

1914 errichteten die vereinslosen Emder Weert Fokken und Baden-Voget sogenannte Geräteschuppen als „Meerbuden“ am vom Wasser aus zugänglichen nordwestlichen Ende des „Gelben Wall“, auf Höhe des heutigen WVE-Parkplatzes.

Ab 1918 und in den folgenden Jahren der Weltwirtschaftskrise, der Inflation mit Massenarbeitslosigkeit suchten viele Emder Familien Zuflucht in Zelten am Kleinen Meer, bzw. verbrachten dort die erzwungene Freizeit. Besonders um den Köhnemannschen Hof Neuburg standen an den Wochenenden hunderte von Zelten. Aber auch an den wenigen, mit Booten anfahrbaren Uferbereichen des Kleinen Meeres wurde gezeltet. Die kleine Flotte der aus der Vorkriegszeit erhaltenen Boote wurde nur langsam und meist durch Eigenbauten ergänzt. Mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit und dem Anbruch normaler wirtschaftlicher Verhältnisse verschwanden die meisten Zelte wieder. Nur die wassersportbegeisterten Zeltbenutzer blieben und versuchten sich auf den am besten geeigneten Uferplätzen auszubreiten, was zunehmend zu Gruppenbildung der Zeltbenutzer führte.

Ab 1919 gewannen binnensegelnde Mitglieder des Emder Segelvereins stärkeren Einfluss auf das Vereinsgeschehen, so dass sich Meerfahrer in verstärktem Maße diesem Verein zuwandten. Am Nordertor, wo ESV-Mitglieder bereits vor dem Krieg ihre Boote festgemacht hatten, wurde unter aktiver Mitwirkung der Interessenten aus dem Material des damals abgebrochenen Emder Tattersalls ein Vereinshaus mit Hafenwarts-Wohnung errichtet und die Bootsliegeplätze ausgebaut. Das Aufenthaltsgelände dieser ESV-Binnengruppe befand sich damals am „Schwarzen Wall“ am südöstlichen Ufer des Kleinen Meeres.

In 1921 erfolgte die Gründung des Emder Segelverein „Neptun“, unter Vorsitz des meerfah-renden Bäckermeisters Hilko Lodewyks, zusammen mit Heit Duif, Jan Coners und anderen. Dem Verein schlossen sich rasch zahlreiche Meerfahrer an. Ein Vereinsgelände wurde am nordwestlichen Bereich des „Gelben Wall“ gepachtet, wo bereits 1914 erste sogenannte Gerä-teschuppen als Meerhäuser neben zahlreichen Zelten standen. Die organisierte Regatta-Segelei hielt Einzug am Kleinen Meer.

Mit der Errichtung eines saalartigen Gaststättengebäudes kanalseitig vor dem Köhnemannschen Hof Neuburg im Jahre 1925 wurde nicht nur dem zunehmenden Besucher-ansturm Rechnung getragen, sondern das Angebot für die immer zahlreicheren Tages- und Abendgäste erheblich ausgeweitet, bis hin zu den berühmt und berüchtigten Festen der „italienischen Nächte“.

icon - WELLE -WVE EMDEN

1925 bauten der Architekt Anton Hollander und der Kaufmann Paul Schotte am „Bullkamp“, der südlichen Bucht des Meeres, die ersten festen Wochenendhäuser. 1927 erwarb der Emder Segelverein das bereits von vielen Mitgliedern genutzte Grundstück „Bullkamp“, kultivierte dasselbe für die Verwendungszwecke und zunehmend siedelten bis dato am „Schwarzen Wall“ zeltende und neu hinzukommende Mitglieder dorthin um und errichteten feste Wochenendhäuser. Als ein großer Förderer der Bullcamp-Anlage zählte der Architekt Walter Heim, Vater des noch vielen Meerfahrern bekannten Konny Heim.

Auch an anderen Uferbereichen des Kleinen Meeres wurden zunehmend Zeltplätze „befestigt“; in dem Parzellen von den Bauern gepachtet, Wasser-Zuwegung durch den Schilfgürtel geschaffen, sowie Zelte auf hölzernen Plattformen errichtet und mit stabilen Windschutzwän-den versehen wurden; ein Verdrängungswettbewerb der Meerfahrer entwickelte sich…

Im Jahre 1930, genau am 22. Mai, wurde unter dem Vorsitz von Karl Schweikard die „Interessengemeinschaft freier Wassersportler“ in der Emder Gaststätte „Drei Kronen“ gegründet. Das „wilde Zelten“ hatte Neider auf den Plan gerufen, deren Anstrengungen zur „Vertreibung“ nur durch Zusammenschluss zu einer Gemeinschaft begegnet werden konnte.

WVE EMDEN: "Freie" Meerfahrer am Heikeschloot 1931

Als Vereinslokal diente die Gründungs-Gaststätte „Drei Kronen“; dort wurden die Mitglie-derversammlungen abgehalten und auch in fröhlichen Runden zum Klönschnack zusammen-gesessen. Die Boote waren im angrenzenden „Osterpiepentief“ unter Aufsicht des Fischers „Kaptain Joke“ Rinne gut untergebracht; von dort aus erfolgte die „Meerfahrt“.

Der WVE pachtete ein Anwachs-Gelände nördlich des Heikeschloot vom Domänenpächter Iderhoff, auf welchem mit großem Aufwand das angehäufte Baggergut aus dem Kanal mit auf Gleisen geschobenen Loren von den Zeltplatznutzern großflächig verteilt und eingeebnet werden musste, um die Voraussetzungen für trockene Zeltplätze zu schaffen.

Als Vereinslokal diente die Gründungs-Gaststätte „Drei Kronen“; dort wurden die Mitgliederversammlungen abgehalten und auch in fröhlichen Runden zum Klönschnack zusammengesessen. Die Boote waren im angrenzenden „Osterpiepentief“ unter Aufsicht des Fischers „Kaptain Joke“ Rinne gut untergebracht; von dort aus erfolgte die „Meerfahrt“.

Der WVE pachtete ein Anwachs-Gelände nördlich des Heikeschloot vom Domänenpächter Iderhoff, auf welchem mit großem Aufwand das angehäufte Baggergut aus dem Kanal mit auf Gleisen geschobenen Loren von den Zeltplatznutzern großflächig verteilt und eingeebnet werden musste, um die Voraussetzungen für trockene Zeltplätze zu schaffen.

Die Einhaltung der „Bauordnung“ wurde in der Folgezeit wiederholt vom Dorfpolizisten aus Loppersum kontrolliert, was auch zu Protokollen und diesbezüglichem Schriftverkehr einzel-ner Betroffener führte, welcher uns in den 80er Jahren im Rechtsstreit um die Legalisierung der „Meerbuden“ noch entscheidende Dienste erweisen sollte.

Die Nutzungsgewohnheiten der Meerfahrer änderten sich mit dem Umstieg vom Zelt auf das Meerhaus drastisch. Fuhr man früher überwiegend an Sonn- oder Feiertagen in der warmen Jahreszeit und übernachtete nur gelegentlich, so führte der stetig steigende „Komfort“ der Meerhäuser dazu, jedes Wochenende der ausgeweiteten Saison, sowie Ferien und Urlaub am Meer zu verbringen.

In den Folgejahren veränderte sich das Bild am und um das Kleine Meer herum beträchtlich. Mit der stetig anwachsenden Zahl der Wochenendhäuser wurden Büsche und Bäume angepflanzt, was Auswirkungen auf die Tier- und Vogelwelt hatte. Immer häufiger kamen neben den reinen Motorbooten Außenbordmotoren an Segelbooten zum Einsatz, was zum einen die ausschließlich wasserseitige Anfahrt der Meerhäuser ungemein erleichterte, zum anderen jedoch zu steigenden Umweltbelastung führte.

Im Jahre 1934 wurde der bis dahin amtierende Vorsitzende Karl Schweikard, ein überzeugtes SPD-Mitglied, von den NS-Machthabern seines Amtes enthoben, alle Vereinsunterlagen wurden beschlagnahmt und vernichtet; der Verein im Rahmen der „Gleichschaltung“ in „Wassersportverein Emden von 1930 e.V.“ umbenannt und als solcher im Vereinsregister des NSRL (nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen) eingetragen. Nach der Reichs-Einheits-Satzung wurde der gewählte Vorstand durch einen von der NSDAP eingesetzten „Vereinsführer“ ersetzt.

Einen Vorteil hatte diese erzwungene Vereinseintragung (e.V.) insofern, dass nunmehr den zahlreichen jugendlichen Mitgliedern Gelegenheit zur Teilnahme an segelsportlichen Veranstaltungen zu ermöglicht wurde.

Mit Mietvertrag vom 04. bzw. 23.12.1941 zwischen dem WVE und dem Domänenamt Aurich über die Nutzung einer Anwachsfläche süd-östlich des Heikeschloot erhielt der Verein eine Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 6 Wochenendhäusern mit Bootsanlegestellen auf der dem bisherigen Siedlungsgebiet gegenüber liegenden Seite des Heikeschloot.

In den Jahren des 2.Weltkrieges kam der organisierte Wassersport mehr oder weniger zum Erliegen; die Familienväter befanden sich im Kriegseinsatz; die Boote waren vielfach eingelagert, wo sie zum Teil Opfer von Bombenschäden wurden, oder mussten aus wirtschaftlichen Gründen verkauft werden. Selbst am Kleinen Meer waren Bombenschäden zu beklagen. Die Trichter der Bomben-Abwürfe auf Flakstellungs-Attrappen beispielsweise in den Wiesen des Gelben Walls sind noch heute zu sehen. In den zum Teil verwaisten Meerhäusern kamen Ausgebombte und oder Flüchtlinge unter, verschiedentlich wurden die ungenutzten „Buden“ zu Brennholz-Spendern. Das vormals vom Segelverein Neptun gepachtete Gelände am Nordende des Gelben Walls wurde von dem in den Kriegsjahren aufgelösten Verein aufgegeben, einzelne noch aktive Meerfahrer -u.a. Tischler Bagger, Karl Folts und Manfred Neeland- pachteten privat ihre ge-nutzte Parzelle vom Grundeigner Bauer Iderhoff.

Nur langsam konnten die vom Weltkrieg gebeutelten Menschen wieder an Freizeitaktivitäten denken und so kam auch nur langsam die „Meerfahrt“ wieder in Gang. Noch im Jahre 1945 war es dem früheren Vorsitzenden Karl Schweikard gelungen, die Weiterführung des Vereins mit Genehmigung der britischen Militärregierung zu ermöglichen. Eine Mitgliederversammlung in der Herrentorschule schenkte ihrem verdienten Initiator Karl Schweikard das Vertrauen als 1. Vors., neben Heinrich Ahlmann als 2.Vors., Kassenwart Harm Geerken und Schriftwart Gerhard Wilts. Doch vorerst mussten die erhaltenen Boote wieder klargemacht werden; im Eigenbau kamen neue Boote hinzu, deren Bau-Materialien auf wundersamste Art beschafft wurden. „Solidarität in der Notgemeinschaft“ erbrachte wirkliche „Wunder“. Für manche Bootseigner ergab die Suche nach einem Sommer-Liegeplatz im Stadtbereich ein Problem insofern, als dass der frühere „Hafen“ im Osterpiepentief nicht mehr existierte; mit den Trümmern der Ruinen an der Schlichte war dieser Stadtgraben verfüllt und „Festland“ geworden. Umso größer war die Freude der Mitglieder, als die Stadt Emden dem WVE die während der NS-Zeit von der Marine SA geschaffene und genutzte Hafenanlage im Wall-Vorland, unterhalb der Johanna Mühle, zur gemeinsamen Nutzung mit der „Freien Turnerschaft“ übergab. Die „Freien Turnerschaft“ erhielt später den vormaligen SA-Sportplatz an der Petkumer Straße, welchen sie noch heute nutzt.

Als es dann noch gelang, die Hälfte einer zum Abbruch bestimmten Baracke des Stadtbauamtes vom Platz der Emsschule von der Stadt zu erhalten, waren die Mitglieder sofort bereit, Hand anzulegen und in kurzer Zeit stand auf dem neuen Vereinsgelände am Marienwehrster Zwinger ein Schuppen zur Verfügung, der nicht nur Bootszubehör aufnahm, sondern auch Raum gab für eine Wohnstatt der Familie des ersten Hafenmeisters Karl-Heinz und Gerti Schweikard, in deren Unterkunft auch so manches gesellige Mitgliedertreffen stattfand.

WVE EMDEN: Vereinsgelände am Marienwehrster Zwinger

1957 wurden die Holzschuppen durch einen stattlichen Neubau ersetzt: ein Holzhaus auf steinernem Erdgeschoß, mit riesigem Balkon zum Wasser hin und einem reetgedeckten Walmdach mit geschwungenem „Ochsenauge“, dem Ausblick der Hausmeisterwohnung; ein Entwurf des Emder Holzhändlers und WVE-Mitglieds Robert Löschen.

WEV EMDEN: Wallanlage mit Johanna-Mühle

Um dieses wunderschöne, gut in die Wallanlage mit Johanna-Mühle passende Gebäude beneideten uns viele Vereine, es war ein beliebtes Foto-Motiv. Der WVE hatte jedoch nur kurze Zeit Freude am neuen Vereinsheim, welches am Sonntag, den 25.10.1959 gegen 21:00 Uhr bis auf die Grundmauern niederbrannte. Mit ihm gingen viele in den Hafenbecken vertäute Boote und erneut das gesamte Vereins-Archiv verloren; die Ursache des Brandes wurde nie ermitTelt. Ich selbst stand am Morgen nach dem Brand mit Tränen in den Augen vor den noch rauchenden Trümmern.

Mit einem enormen Engagement der Mitglieder und Unterstützung der Stadt Emden konnte bereits im September 1960 das neu errichtete Jugendheim feierlich eingeweiht werden. Mit den seitlichen Bootsschuppen für die Winterlagerung ist es noch heute unser Vereinsheim.

Doch zurück zu den Aufbaujahren der Nachkriegszeit: Der Verein wurde zu dieser Zeit Mitglied des Landes-Sportbundes und des Deutschen Seglerverbandes.

Eine WVE-Bestandsmeldung an den DSV vom 30.12.1952 lautete auf:

  • 1. Vors. (v.1952-1960) Friedrich Unnerstall
  • 2.Vors. (v.1952-1954) Julius Jensen
  • Kassenwart (v.1952-1960) Gerhard Wilts
  • Schriftwart (v.1952-1954) Helmut Hillers
  • Mitgliederzahl: 120; davon 75 Jugendliche

 

  • Bootsbestand: 25 Segelboote + 20 Motorboote
  • Bootshafen: Am Marienwehrster Zwinger
  • Vereinslokal: Gaststätte „Sternburg“
  • Vereinsgelände: am Heikeschloot, Kleines Meer

Auch in den anderen Emder Wassersport-Vereinen lebten die Aktivitäten wieder auf: Das vom Krieg vernichtete Vereinsheim des ESV am Nordertor entstand neu und größer, mit Hausmeister-Wohnung und Winterlager-Schuppen; dem ESV-Mitglied Fritz Rose gelang es, Interessenten in den Reihen der Meerfahrer zu finden und gemeinsam eine Serie von sechsc12 qm Sharpie Jollen auf Kiel zu legen und fertigzustellen.

Im März 1955 fand die abermalige Gründung des „Segelverein Neptun“ statt, der am Dooletief seine Boote vertäute und unter Einsatz der Mitglieder ein Vereinsheim schuf. Da das frühere Gelände am „Gelben Wall“ nicht mehr zur Verfügung stand, wurde Gelände am Schilfkanal des Großen Meeres, sowie am Marscher Tief und am Kurzen Tief des Kleinen Meeres, auf Köhnemanns Seite, für die Errichtung von Wochenendhäusern der Mitglieder gepachtet. Die Meerfahrt und mit ihr der Segelsport am Kleinen Meer blühten wieder auf. An den zugänglichen Ufernbereichen des Kleinen Meeres wurden nicht nur auf den von den Vereinen in zunehmendem Umfang gepachteten Flächen die Wochenendhäuser renoviert, um-, an- und neu gebaut, wobei die Beachtung geltenden Baurechts immer weiter verdrängt , wurde; man baute eben wie die anderen zuvor, nur ein bisschen größer. Auch an anderen zugänglichen Uferbereichen des Meeres und der angrenzenden Kanäle pachteten einzelne an der Meerfahrt Interessierte Grundflächen zum Bau von Wochenendhäusern, worauf sich die Grundbesitzer gern einließen, denn der Pachterlös lag weit über den Möglichkeiten der Einkünfte aus Weide- und Viehwirtschaft.

Die vom WVE angepachteten Landstreifen auf beiden Seiten des Heikeschloot und am Marscher Tief bis hin zur damaligen Gemeinschafts-Toilettenanlage waren restlos bebaut und die Nachfrage vor allem jüngerer Vereinsmitglieder ließ nicht nach. 1953 wurde ein Uferstreifen unmittelbar hinter dem Schilfsaum am Gelben Wall vom Bauern Iderhoff gepachtet, dessen 28 Parzellen bis Mitte 1965 restlos vergeben und in 1967 alle bebaut waren.

Auf dem WVE-Vereinsgelände am Kleinen Meer befanden sich bereits ab diesem Zeitpunkt 64 Wochenendhäuser.

    WVE-Vereinsgelände am Kleinen Meer

    Der Verein versuchte durch den Erlass von Nutzungs-Ordnungen ein Mindestmaß von Recht und Ordnung auf dem Vereinsgelände herzustellen und aufrecht zu erhalten. Bereits 1952 wurde die 1. „Geländeordnung“ verabschiedet und trat in Kraft; sie wurde 1965 und 1977 modifiziert und veränderten Bedingungen und neueren Erkenntnissen angepasst.

    Ein dem WVE bekanntgewordener Kapitalbedarf des Grundeigentümers Iderhoff führte letztaendlich zum Kauf der bislang von Iderhoff gepachteten und vom WVE genutzten Geländestreifen am Heikeschloot, am Marscher Tief und am Gelben Wall bis zur heutigen Parzelle Nr.8, damals Olga und Albert Kasten. Im Kaufvertrag vom 16.11.1962 ist ein Preis für das Gelände von 2,20 DM pro qm und ein Gesamtbetrag von 15.000,- DM festgehalten.

    Mit Schreiben vom 30.11.1962 genehmigte der Landkreis diesen Kauf und damit auch die Nut-zungsabsichten des Käufers. Der Verein wurde damit Eigentümer des Grund und Bodens, auf welchem die Wochenendhäuser der einzelnen Pächter standen und leitete aus der Zustimmung des Landkreises das Recht zur Erteilung von Baugenehmigungen entsprechend der WVE-Geländeordnung ab. Mit Kaufvertrag vom 17.03.1964 erwarb der WVE auch die bis dahin gepachtete Vereinswiese in Größe von 5.000 qm zum Preis von 5.500,- DM; das Vereins-Domizil am Kleinen Meer erschien komplett gesichert.

    Die scheinbar endlose Ausbreitung der Wochenendhaus-Bebauung in den 50er und 60er Jahre, auch in den Schilfbereichen der Meere, besonders aber an den Ufern der Randkanäle, konnte auf Dauer so nicht gut gehen. Die Betroffenen redeten sich selbst ein, dass mit der stillschweigenden Tolerierung der Vorkriegs-Bebauung gemäß der damals geltenden „Bauordnung für das platte Land“ durch die damals zuständigen Gemeinden, jede weitere Bebauung ebenfalls toleriert würde; eine trügerische Hoffnung.

    Eine erste Nachfrage des Oberkreisdirektors des Landkreises Norden vom 29.04.1954 nach der Rechtmäßigkeit der Bebauung auf dem WVE-Pachtgelände südlich des Heikeschloot, konnte noch mit Bezug auf den Text des Mietvertrag aus 1941 „befriedigt“ werden, doch spätestens in 1968 wurde der Vereinsleitung erkennbar, dass in Sachen „Meerbuden-Bebauung“ etwas auf die Betroffenen zukam, indem die zuständigen Bauaufsichtsbehörden den Standpunkt öffentlich artikulierten, dass jegliche Wochenendhaus-Bebauung nur an Orten zulässig und legal sei, welche auf Basis geltender Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen dafür ausgewiesen sei (OZ-Veröffentlichung vom 18.06.1968).

    Da diese Voraussetzung für keinen der „Meerbuden“-Standorte zutraf, schlossen sich die be-troffenen Vereine in kürzester Zeit zu einer „Aktionsgemeinschaft der wassersporttreibenden Vereine und Interessengemeinschaft der Wochenendhausbesitzer“ zusammen, um abgestimmt und gezielt bei den zuständigen Gemeinden und Behörden des Landkreises Recherchen zu betreiben, Aufklärung zu verlangen und den eigenen Standpunkt zu vertreten. Erste Sprecher der Aktionsgemeinschaft waren: Hermann Siemens + Adelbert Wilts (ESV), Ubbo Janssen (SVN), Gerhard Wilts + Helmut Hillers (WVE + Schwarzer Wall), die Herren Heneka + Wagner, Schürmann + Altesellmeier (Gr. Meer)

    Das Ergebnis dieser Aktivitäten war noch niederschmetternder als die pessimistischsten An-nahmen: der damalige Regierungspräsident Beutz des Landkreises Aurich eröffnete uns ungerührt, dass er bis spätestens 31.12.1973 in seinem Zuständigkeitsbereich die Beseitigung aller Wochenendhäuser, welche ohne geltende Baugenehmigung errichtet wurden, verfügen wird. Nach ersten Schätzungen handelte es sich hierbei um 650 bis 680 Wochenendhäuser allein im LK Aurich.

    Diese Absichtserklärung des Regierungspräsidenten des LK Aurich konnten die Betroffenen natürlich nicht stillschweigend hinnehmen. In intensiven Gesprächen des WVE-Vorsitzenden Gerhard Wilts (v.1960-1973 1.Vors.) mit den Vertretern der für das WVE-Gelände zuständigen Gemeinde Hinte, OT Loppersum, Bürgermeister Bornhuse und Gemeindedirektor Duin, wurde von diesen mit dem Hinweis beruhigt, dass man in Aurich zwar alles Mögliche beabsichtigen könne, letztendlich seien die Gemeinden zuständig und die Gemeinde Hinte habe nicht die Absicht gegen die „Meerbuden“ vorzugehen, solange wir keine Anforderungen gegen die Gemeinde erheben. Diese Absicht wurde vom WVE stets verneint, im Gegenteil; es wurde der Gemeinde schriftlich versichert, dass wir sie von allen Kosten freihalten würden.

    Dennoch trat an der Front der Aktionsgemeinschaft keine Beruhigung ein; man entschloss sich mit lautstarken Apellen an die Öffentlichkeit und an die Vertreter „öffentlicher Belange“ zu gehen und um Unterstützung unserer Existenzsicherung zu werben (siehe Handzettel vom 23.12. und Presse-Veröffentlichung vom 31.12.1971).

    Diese Aktivitäten zeigten Wirkung: ein Gespräch des damaligen Landtagsabgeordneten Johann Bruns zusammen mit dem DGB-Kreisvorsitzenden Fritz Schülke bei dem Nds. Sozialminister Partzsch, führte im Januar 1972 zu der Anweisung des Ministers an den RP Aurich, die beabsichtigten Abbruchverfügungen auszusetzen und in Gesprächen mit den beteiligten Behörden „gemeinsam nach einer sinnvollen Lösung der anstehenden Probleme zu suchen“. Das war erst einmal ein Hoffnungsschimmer.

    WVE EMDEN-Zeitungsartikel

    Eine solche Lösung wurde jedoch ausschließlich in der Prüfung einer (nachträglichen) Überplanung der fraglichen bebauten Gebiete gesehen, d.h. in der Ausstellung und Genehmigung entsprechenden Flächennutzungspläne mit Naherholungsgebieten und in der daraus resultierenden Aufstellung und Geneh-migung entsprechender Bebauungspläne, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (siehe hierzu diverse Presse-Veröffentlichungen aus dem 1. Halbjahr 1972).

    Am schnellsten reagierte die Stadt Emden, deren OB Schierig zusammen mit Baudezernent Rebenstorf rasch erkannten, dass ein endloses Verhandlungstraktieren nicht zu den von der Landesregierung in Hannover und der Bezirksregieren Weser-Ems in Oldenburg erwarteten Ergebnissen führen würde. Es wurden stattdessen die bestehenden Flächennutzungspläne so geändert, dass die im Emder Zuständigkeitsgebiet liegenden Wochenendhaus-Siedlungen am Uphuser Meer, sowie an der Köhnemannschen Seite des Kurzen Tiefs und am Bullkamp am Kleinen Meer in der neuen Planung als Naherholungsgebiete ausgewiesen wurden.

    Diese Art der Flächen-Umwidmung wurde zuerst einmal von der Bezirksregierung Oldenburg zurückgewiesen, da sie an der bandartigen Privat-Nutzung der Uferbereiche öffentlicher Gewässer nichts änderte und damit den Erwartungen der Landesregierung zuwider lief.

    Nach einigem Hin und Her und Plan-Änderungen seitens der Stadt Emden, einigte man sich auf einen Kompromiss: anstelle der zum damaligen Zeitpunkt bis zur Einmündung des Marienwehrster Kanals am „Kurzen Tief“ vorhandenen Bebauung einerseits und der Oldenburger Erwartung einer Zurücknahme derselben bis zur Gaststätte Köhnemann andererseits, einigte man sich in etwa auf die Mitte dieses Uferbereiches, jedoch mit einer Ausweitung des Naherholungsgebietes weit in das Hinterland, so dass eine für eine ortsnahe Umsetzung von ca. 24 Meerhäusern und fast endlose Erweiterungen der Wochenendhausbebauung zwischen Köhnemann / Emder Meer-Ufer und ESV-Bullkamp-Gelände in Form von zusätzlich 178 Parzellen a 300 qm Größe die Voraussetzungen geschaffen wurden (siehe Presse-Veröffentlichung vom 06.06.1972).

    Die vom Nds. Ministerium ausgelösten Planungs-Absichten des Landkreises Aurich verliefen ganz anders:

    Mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Großes Meer und Umgebung“, mit einer Fläche von rund 3.000 ha zwischen Emden und Aurich vom Ems-Jade-Kanal bis an die Bundesstraße B 210, im Jahre 1972, schuf der Landkreis veränderte und stark einengende Grundlagen für jegliche Veränderungsplanungen außerhalb dieser neuen Vorgaben. Gleich-wohl wurden in der neuen Verordnung zwei Schwerpunktgebiete für die Planung von Naherholung ausgewiesen: zum einen, am Nordende des Großen Meeres, wo zum damaligen Zeitpunkt in einer Uferbebauung noch relativ wenig Wochenendhäuser standen, und zum anderen, an der diagonal gegenüber liegenden Seite der Meere auf dem Gebiet der Stadt Emden am Kleinen Meer. Für alle zwischen diesen Schwerpunkten liegenden Gebiete sollte die Auswei-sung von Naherholung mit jeglicher Bebauung vermieden werden. Die planungsrechtliche Legalisierung der Nordufer-Bebauung des Großen Meeres wurde unter Regie des neugegründeten Fremdenverkehrsverband Aurich explosionsartig voran getrieben und einer kommerziellen Vermarktung zugeführt. Die Emder am Südende des neuen Landschaftsschutzgebietes lagen also ebenso „im Plan“; deshalb verlief ihre Planung und Legalisierung des Bestandes relativ einfach und schnell. Das WVE-Vereinsgelände, die gesamte Bebauung am Marscher Tief zwischen Großem Meer und Kleinen Meer, am hinteren Teil des Heikeschloot, am „Schwarzen Wall“ des Kleinen Meeres und auf der Suurhuser Seite des Kurzen Tiefs lag außerhalb bzw. zwischen diesen Schwerpunkten und sollte deshalb verschwinden.

    Es dauerte lange Zeit bis die Vertreter der „Aktionsgemeinschaft“ in einer endlosen Folge von Besprechungen in unterschiedlichen Gremien, mit immer neuen schriftlichen Darlegungen und Stellungnahmen endlich merkten, wohin „der Hase eigentlich lief“. Wir wurden immer wieder vertröstet; es wurden eventuelle Hoffnungen geschürt, der „schwarze Peter“ hin und her geschoben; oft lagen die Nerven blank und man wollte einfach hinschmeißen.

    Das ganze Verfahren wurde dadurch erschwert, dass sich Gemeinden, der Landkreis und die Bezirksregierung uneinig über Zielsetzungen und Kompetenzen zeigten. Hatte man mit der einen Seite eventuelle Lösungsansätze gefunden, wurde dieser von der Gegenseite verworfen und eine ganz andere Hoffnung geweckt. Und über allen schwebte stets die Androhung von Abbruchverfügungen. Eine Unzahl von Besprechungsprotokollen, Aktenvermerken, Telefon-Notizen und Schreiben an und von den Behörden zeugen von den Bemühungen der Akteure.

    Ein vom Landkreis ernst gemeinter Lösungs-Vorschlag bestand darin, die vom Abbruch be-drohten Meerhäuser in das Auricher Schwerpunktgebiet am Nordende des Großen Meeres umzusetzen. Dieser mit Schreiben des Landkreises vom 23.10.75 erneut schriftlich vorgetragene Vorschlag endet mit der Feststellung: „von Abbruchanordnungen Betroffene werden nicht behaupten können, es sei ihnen keine Ausweichmöglichkeit geboten worden.“ Dieser aufreibende „Krieg“ zog sich hin vom Minister-Erlass im Januar 1972 bis Ende 1983.

    In einer Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Hinte am 03. 11.83 wurde unter TOP 1 entschieden „Für den Bereich der Hieve und deren Zuflüsse wird kein Bebauungsplan aufgestellt“; uns Anwesenden und der Presse wurde erklärt: die in diesem Bereich auf dem Gebiet der Gemeinde Hinte stehenden Meerhäuser könnten bis auf unbestimmte Zeit weiter dort stehen bleiben (eine verhängnisvolle Fehleinschätzung).

    Uns war sofort klar: dies war nach 11-jährigen Bemühungen das Todesurteil für die Bebauung auf dem WVE-Vereinsgelände. Seit 1973 selbst im WVE-Vorstand tätig, entschied ich nach Abstimmung im Vorstand, unser Rettung nicht mehr ausschließlich im Verbund der Aktionsgemeinschaft zu suchen, sondern nunmehr die Regie des Handelns selbst in die Hand zu nehmen.

    Mit einem Hilfe-Ersuchen wandte ich mich am 3.01.1984 an die Öffentlichkeit:

    WVE-EMDEN-Brief 1984
    WVE-EMDEN-Brief 1984-2

    Vorstehender Apell ging an folgende Adressanten:

    • Emder Zeitung, Emden
    • Ostfriesen Zeitung, Emden
    • Frau Brigitte Stoll
    • Herrn Johann Bruns
    • Herrn Günter Lüttge

    Mitglieder des Nds. Landtages:

    • Herrn Carl Even, Mitglied des Bundestages
    • Herrn Jan Klinkenborg, Mitglied des Europa Parlaments
    • Landrat Hinrich Swieter, LK Aurich
    • Herrn Herbert Alberts, OB der Stadt Emden
    • Herrn Alwin Brinkmann, Herrn Joachim Frerichs, Herrn Gunter Hummerich, Herrn Eberhard Brandt, alle Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Emden
    • Herrn Fritz Schülke, DGB Kreisvorsitzender
    • Herrn Walter Gehlfuss, BR-Vors. der NSW
    • Herrn Elso Wilts, Vors. des Kreis-Sportbundes Emden
    • Herrn Kurt Habben, Vors. des Landes Sportbundes
    • Herrn Paul Neumann u. Rainer Lachmann, Deutscher Seglerverband

    Diese Veröffentlichung löste eine Lawine von Leserbriefen Betroffener und Unbeteiligter aus. Die beiden Emder Tageszeitungen fassten nach und kommentierten; die „Hamburger Morgenpost nahm sich am 09.01.84 der Thematik an; die „Ostfr. Nachrichten“ berichteten am 12.01.84 und bei den zuständigen Behörden brodelte es unter dem Ansturm der von uns angeschriebenen Vertreter öffentlicher Belange. Die beiden Mitglieder des Nds. Landtages Frau Brigitte Stoll und Herr Johann Bruns wurden wiederholt beim Nds. Sozialminister Hermann Schnipkoweit vorstellig, welcher die bereits vorbereitete Versendung von Abbruchverfügungen erneut aussetzte und mit einer neuerlichen Überprüfung der Sachverhalte seinen Ministerialrat Lamm federführend beauftragte. In einer gemeinsamen Erklärung zur Entscheidung des Ministers publizierten die Abgeordneten Stoll, Bruns, Lüttge und Swieter nach den Gesprächen, „dass es nun darauf ankomme, durch eine konzertierte Aktion auf allen politischen Ebenen zu einer gemeinsamen Haltung der betroffenen Gemeinden, des Kreises und der Bezirksregierung zu kommen“ (EZ-Veröffentlichung vom 19.01.84).

    Die für uns sichtbaren Auswirkungen der „konzertierten Aktion“ waren vielfältig: Zum einen wurde erkennbar, dass es innerhalb der beteiligten Behörden den „Meerfahrern“ durchaus wohlgesinnte Vertreter gab, welche in den Grauzonen der Ermessensspielräume nach dem Machbaren suchten, aber auch „Hardliner“, denen unser Widerstand missfiel und die auf eine schnelle Entscheidung für den Abbruch drängten. Diese „Spaltung“ führte dazu, dass mir interne Aktenvermarke und Besprechungs-Dossiers von Sympathisanten manchmal schneller auf den Tisch flatterten, als sie die eigentlichen Empfänger erhielten. Dies wiederum versetzte mich in die Lage, Gegenargumente zu formulieren und zu belegen und diese unseren Fürsprechern zur Verfügung zu stellen. In immer neuen Verhandlungsrunden wurden immer neue Bedenken auf den Tisch gebracht; hier Auszüge aus der Niederschrift einer Dienstbesprechung im Nds. Sozialministerium am 14.08.87: es ging um das Fehlen öffentlicher Zuwegung, um nicht vorhandenen Brandsicherheit und Standfestigkeit der Baulichkeiten, um fehlende Wasser- und Stromversorgung, um nicht vorhandene Müll- und Abwasser-Entsorgung, um die zunehmende Entstehung seuchenhygienischer Gefahren, um Beeinträch-tigung der Fauna und Flora, um Missachtung von Tierschutz und Vernichtung seltener Tierarten; ich wartete manchmal darauf, dass der fehlende Flugplatz oder die Bahnanbindung angesprochen würden.

    Die Kette der Besprechungen auf allen Ebenen, zu denen wir vielfach eingeladen wurden, brachte mich zunehmend bei meinem Arbeitgeber in Bedrängnis, dem natürlich das öffentliche Interesse nicht entgangen war. Da aber viele Nordseewerke-Mitarbeiter Betroffenen wa-ren, erhielt ich als Hpt.-Abtlgs.-Leiter und O.Ing. weitgehende Freiheiten, um mich der Ver-folgung widmen zu können.

    WVE-EMDEN-Zeitungsartikel-11.02.1988

    Die öffentliche Auseinandersetzung ging unvermindert weiter und sie erzeugte einen zunehmenden Druck auf die beteiligten Akteure, denn die öffentliche Meinung stand zunehmend hinter uns.

    Mit Datum vom 11.02.1988 veröffentlichte die Bez. Regierung W.-E. die Presseinformation Nr.11 mit folgendem Inhalt: „Die langjährige intensive Suche der betroffenen Gemeinden, des LK Aurich, der Bez. Reg. W.-E., wie auch verschiedener Ministerien, nach Lösungsmöglichkeiten für das Problem der illegalen Wochenendhausbebauung am Großen Meer und an der benachbarten Hieve ist endgültig gescheitert. Es werden deshalb in Kürze Abbruchaufforderungen an die Eigentümer und Pächter ergehen“.

    Erneut brach ein öffentlicher Sturm der Entrüstung und des Unverständnisses los. Neben immer neuen Leserbriefen, Berichten und Kommentaren in den Emder und verschiedenen norddeutschen Zeitungen schickte der NDR ein Fernseh-Team zur Berichterstattung, welches sich auf dem Vereinsgelände am Meer ein Bild von den Gegebenheiten machen und letztendlich in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ ausstrahlen konnte. An einem Samstagvormittag sammelten wir in kurzer Zeit 6.500 Unterschriften gegen den Meerbuden-Abriss, welche wir in der darauf folgenden Woche dem Sozialminister Schnipkoweit in Hannover übergaben. Es änderte nichts mehr!

    Mit Datum vom 20.09.1988 erhielten die Betroffenen „gegen Postzustellungsurkunde“ vom OKD des LK Aurich die „Verfügung auf Abbruch und Beseitigung des Wochenendhauses“ bis zum 1.04.1989, mit Strafandrohung und Gebührenbescheid in Höhe von 105,- DM.

    Wir empfahlen sofort den Betroffenen den in der Rechtsbehelfsbelehrung zugelassenen Widerspruch frist- und formgerecht innerhalb eines Monats einzulegen, stellten einen Textvorschlag mit Bezug auf eine nachzureichende Begründung des Vorstandes zur Verfügung und begaben uns auf die Suche nach einer juristischen Vertretung. Da bis zu diesem Zeitpunkt ganz klar erkennbar geworden war, dass eine einheitliche Vertretung, in welcher Form auch immer, für den gesamten Bestand der Bedrohten niemals möglich werden würde, fiel die Entscheidung zur Bildung regionaler Interessengemeinschaften.

    Wir konzentrierten uns also auf den unter Auricher Regie stehenden Teil des Kleinen Meeres und bildeten die IGs Kurzes Tief (für die 51 Häuser auf der Suurhuser Seite des Kurzen Tiefs), IG Schwarzer Wall (für die 59 am südöstlichen Ufer des Meeres stehenden Häuser), die IG Heikeschloot (für die 26 Häuser an der Südseite des Heikeschloot und der Ostseite des Marscher Tief) sowie die bereits seit 1930 bestehende IG Heikeschloot-Gelber Wall (für die 64 Häuser auf dem WVE-Vereinsgelände). Mit Hilfe des Emder Rechtsanwaltes Dr. Erich Brüggemann gelang es die auf dem Gebiet des Grundstücks- und Baurechtes renommierte Sozietät Ziegert & Partner in Lüneburg für unsere Probleme zu interessieren. Nach Durchsicht der von uns übermittelten Unterlagen und Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch den Fach-Anwalt Dr. Nell, wurde unsere Vertretung übernommen.

    Dem WVE-Vorstand – neben mir: Jens Jensen, 2. Vors., Walter Waldeck, Kassenwart und Günter Waldeck, Schriftwart- fiel ein riesiger Stein vom Herzen; ich hatte schnell großes Vertrauen zu Dr. Nell.

    In mehreren Gesprächsrunden arbeitete sich Dr. Nell rasch in die Materie ein; forderte weitere Unterlagen und Belege zu den einzelnen Bebauungsgebieten an, so dass er in der Lage war, eine Strategie für die juristische Vertretung unserer Anliegen aufzubauen. Hierzu wurden wir von Dr. Nell intensiv darin unterwiesen, welche Unterlagen aus der Vergangenheit von „rechtlichem Belang“ und welche Papiere oder Aussagen als unwichtig einzustufen seien. Jetzt zeigte sich für uns sehr schmerzlich, dass die Unterlagen des Vereins-Vorstandes 1934 von den NS-Machthabern beschlagnahmt und vernichtet und das mühsam wieder aufgebaute WVE-Archiv 1959 dem Brand des Vereinshauses zum Opfer gefallen war. Es blieb uns nichts anderes übrig, als der Appell an die Mitglieder, zu Hause in den persönlichen Unterlagen nach jedweden Belegen zu suchen, aus welchen amtlichen Stellen gegenüber die Errichtung bzw. die Existenz ihres oder benachbarter Meerhäuser abgeleitet werden konnte. Es war ein mühsamer Weg; ich weiß nicht mehr, bei wem und wie viele Schubladen meine Frau Elisabeth und ich durchsucht haben, um Nachweise für die Argumentation unseres Anwaltes zu finden.

    Doch Dr. Nell zeigte sich sehr zufrieden mit der Ausbeute und wir erwarteten, dass er die gefundenen „Joker“ in den Widerspruchsbegründungen ausspielen würde. Aber auch hier mussten wir eine Belehrung dahingehend hinnehmen, dass man in einem Rechtsstreit „Joker“ zum richtigen Zeitpunkt und an der richtigen Stelle ausspielen muss, wenn man nachhaltige Wirkung erzielen will. Und die Bez. Regierung W.-E. sah Dr. Nell nicht als die „richtige Stelle“ an; die Gefahr, dass dort der Widerspruch sang- und klanglos anerkannt und kurz darauf vom Landkreis neue Abbruchverfügungen unter Berücksichtigung unserer Verteidigungsargumente erlassen würden, sah unser Rechtsvertreter als viel zu groß.

    In der ersten März-Hälfte 1989 konnte eine gemeinsame Begründung unserer einheitlichen Widersprüche in Form einer 27-seitigen „Gutachterlichen Stellungnahme“ unseres Anwalts bei der Bez. Reg. W.-E. vorgelegt werden. Gleichzeitig erklärte uns Dr. Nell, dass mit Zurückweisung der Widersprüche zu rechnen sei und dann nur noch der Rechtsweg einer Klage gegen den Landkreis Aurich als Urheber der Abbruchverfügungen offen stünde.

    In weiteren Gesprächsrunden im Kreise der IG-Vertreter und solchen mit Dr. Nell wurden die Voraussetzungen einer Klageerhebung, die Möglichkeiten ihrer Begründung, die dafür erforderlichen Beweisführungen, aber auch die Höhe der Kosten und die Erfolgsaussichten erör-tert, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein.

    WVE-EMDEN-Zeitungsartikel-Abbruchverfügungen

    Ab Mitte Juni 89 gingen dann nach und nach die Rückweisungen des Widerspruchs von der Bez. Reg aus Oldenburg bei den Betroffenen ein, womit die Abbruchverfügungen wieder rechtskräftig wurden, wenn nicht binnen eines Monats nach Zustellung der Rückweisung Klage erhoben würde. Es trat also ein, wie von Dr. Nell erwartet; zum Glück waren wir aber vorbereitet. Nach Informationsveranstaltungen mit den Betroffenen, wobei die Frage der Rechtsstreit-Kosten eine nicht unerhebliche Rolle spielte, waren die Vertretungsermächtigungen bei den IG-Vertretern eingegangen und von diesen an Dr. Nell weitergeleitet worden. Der Versuch unseres Anwaltes, mit dem Verwaltungsgericht in Oldenburg den Weg von Sammelklagen der einzelnen Gebiete zu ebnen, scheiterte; das Gericht bestand auf Einzelkla-gen. Die Klage-Erhebungen gegen den LK Aurich erfolgten einen Monat nach Zustellung der Widerspruchs-Ablehnung im Juli und August 89 form- und fristgerecht durch Dr. Nell beim Verwaltungsgericht in Oldenburg.

    Nun war die Klageerhebung an sich nichts Aufwendiges. Anders sah es mit den Begründungen der Klagen aus, hierfür wurde ein größeres Zeitfenster beantragt und vom Verwaltungsgericht genehmigt. Dr. Nell hatte zwischenzeitlich hinsichtlich seiner Strategie ein klares Ziel vor Augen: es galt den Schwerpunkt der Abbruch-Begründung des LK-Aurich, nämlich den, dass es sich ausschließlich um Einzelbauten handele und dass der überwiegende Teil der strittigen Meerhäuser ohne Wissen und Kenntnis der zuständigen Aufsichtsstellen errichtet und betrieben wurden und damit illegal seien. Diese Auffassung galt es durch Belege von Behör-denkontakten und behördlichen Akten in Frage zu stellen.

    Viele solcher Belege waren bereits im Zuge der Widerspruchsbegründung größtenteils in Privatbesitz aufgetaucht, nach weiteren wurden nunmehr gefahndet. Es hagelte Rückfragen seitens des Gerichtes zu den einzelnen, immer zahlreicher werdenden Verfahren, welche schnell in die richtigen Kanäle geleitet und beantwortet werden mussten; unser Anwalt hatte Argumentation-Munition und wusste diese zu nutzen. In der ersten Februar-Hälfte 91 lagen die Klage-Begründungen unseres Anwaltes dem Verwaltungsgericht vor.

    Parallel zu der gerichtlichen Klage-Bearbeitung ging der „Krieg“ mit den involvierten Stellen der Gemeinden, des Landkreises Aurich und der Bez.Reg. W.-E. in Oldenburg nicht nur unvermindert weiter, er wurde seitens der Behörden ausgeweitet und intensiviert. Zwei Beispiele:

    • Die Stadt Emden, die für ihren Zuständigkeitsbereich längst Lösungen gefunden hatte und im Begriff der Realisierung war, bot auf mein Betreiben hin der Gemeinde Hinte Planungshilfe für die Bebauungsgruppen auf Hinteraner Gebiet an und orientierte sich dabei an dem, was für Emden genehmigt worden war. In kleinkarierter Eifersüchtelei wurde jeder dieser Ansätze vom LK Aurich in der Luft verrissen.
    • Im Februar 89 wurde von der Staatanwaltschaft Aurich eine Strafermittlung gegen die Besitzer „illegaler Wochenendhäuser“ wegen Gewässerverunreinigung ausgelöst und von den zuständigen Polizei-Dienststellen durchgeführt. Es ging dabei um den Umgang mit Abwässern, welche gemäß WVE-Geländeordnung in Drei-Kammer-Kleinkläranlagen mit Versickerung entsorgt wurden. Die Ermittlungen gegen Johann Bruns, dem SPD-Landesvorsitzenden und MdL, ebenso Meerhaus-Eigner am Gelben Wall, wurden mit Bezug auf die Abgeordneten-Immunität eingestellt. Daraufhin erfolgte Selbstanzeige von Joke Bruns, mit der Erklärung: aus dem Mandat keine Vorteile ziehen zu wollen, die der normale Bürger nicht nutzen kann. Letztendlich stellte die Polizei diese Ermittlungen ein.

    Endlich! Am 27.Februar 1991 die Nachricht von Dr. Nell:

    „Die an die Kläger und Klägerinnen gerichteten Beseitigungsanordnungen des Beklagten vom September bis 0ktober 1988 sowie die dazu ergangenen Widerspruchsbescheide der Bezirksregierung Weser-Ems werden aufgehoben.  Der Beklagte trägt die Kosten der Verfahren; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.“

      Fahne_WVE_EMDEN

      Wassersportverein Emden
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      26721 Emden